Jahresabschluss in Hamburg
Sorgenfrei und vorbereitet
ins neue Geschäftsjahr.
Der Jahresabschluss bildet die Grundlage für steuerliche Auswertungen und wichtige unternehmerische Entscheidungen.
Als Steuerberater in Hamburg erstellen wir Ihren Jahresabschluss zuverlässig, strukturiert und mit einem klaren Blick auf Ihre individuelle Situation – damit Sie gut vorbereitet ins nächste Geschäftsjahr starten.
Was wir im Bereich Jahresabschluss
für Sie übernehmen.
Als Steuerberaterkanzlei unterstützen wir Sie bei allen Aufgaben rund um Ihren Jahresabschluss:
- Erstellung von Jahresabschlüssen nach Handels- und Steuerrecht
- Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)
- Bilanzierung
- Abstimmung mit dem Finanzamt
- Vorbereitung und Begleitung von Betriebsprüfungen
Welche Unterlagen
werden für den Jahresabschluss benötigt?
Für die Erstellung des Jahresabschlusses werden alle relevanten Unterlagen aus der laufenden Buchführung benötigt.
Dazu gehören unter anderem:
- Buchhaltungsunterlagen
- Kontoauszüge
- Verträge und Belege
- Anlagenverzeichnis
Welche Unterlagen im Detail erforderlich sind, stimmen wir individuell mit Ihnen ab.
Digitale Prozesse
– effizient und übersichtlich
.
Wir setzen auf digitale Prozesse, um die Erstellung Ihres Jahresabschlusses so effizient wie möglich zu gestalten.Unterlagen können einfach digital übermittelt werden, Abstimmungen erfolgen schnell und transparent und Sie behalten jederzeit den Überblick.
Ihre Vorteile
mit unserer Unterstützung
- rechtssichere Erstellung Ihres Jahresabschlusses
- klare und verständliche Auswertungen
- strukturierte Abläufe
- Entlastung im Tagesgeschäft
- sorgenfrei ins nächste Geschäftsjahr
- persönliche Ansprechpartner
Wissenswertes
zum Jahresabschluss
Jahresabschluss einfach erklärt
Der Jahresabschluss fasst die wirtschaftliche Situation eines Unternehmens am Ende eines Geschäftsjahres zusammen.Er besteht in der Regel aus der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung und dient als Grundlage für steuerliche und betriebliche Auswertungen.Für viele Unternehmen ist er gesetzlich vorgeschrieben
Wer muss einen Jahresabschluss erstellen
Zur Erstellung eines Jahresabschlusses verpflichtet sind unter anderem:
- Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH, UG)
- Kaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuchs (HGB)
- Unternehmen, die bestimmte Größenklassen überschreiten
Kleinere Selbstständige und Freiberufler können in vielen Fällen eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) erstellen.
Welche Anforderungen für Sie gelten, klären wir gerne individuell.
Was kostet ein Jahresabschluss beim Steuerberater?
Die Kosten für einen Jahresabschluss richten sich nach dem Umfang der Leistungen und den gesetzlichen Vorgaben der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV).
Faktoren wie Unternehmensgröße, Umsatz und Komplexität spielen dabei eine Rolle. Gerne geben wir Ihnen eine transparente Einschätzung für Ihre Situation.
Unterschied: Jahresabschluss und Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR)
Der Jahresabschluss ist umfangreicher als die Einnahmen-Überschuss-Rechnung.
Während der Jahresabschluss aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung besteht, werden bei der EÜR lediglich Einnahmen und Ausgaben gegenübergestellt.
Welche Variante für Sie gilt, hängt von Ihrer Unternehmensform und Größe ab.
Kann ich meinen Jahresabschluss komplett abgeben?
Ja, Sie können die Erstellung Ihres Jahresabschlusses vollständig an uns übertragen.
Wir kümmern uns um alle notwendigen Schritte und sorgen für eine fristgerechte und korrekte Umsetzung.
Ein Jahresabschluss
muss nicht kompliziert sein.
Lassen Sie uns Ihren Abschluss strukturiert und zuverlässig erstellen. Zu Beginn klären wir Ihre Anforderungen und prüfen die bestehenden Unterlagen.
Anschließend erstellen wir Ihren Jahresabschluss strukturiert und stimmen uns bei Rückfragen direkt mit Ihnen ab.
Sie behalten jederzeit den Überblick und haben feste Ansprechpartner.