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Finanzbuchhaltung in Hamburg

Ihre Zahlen
haben wir im Griff.

HBS Finanzchart Animation

Eine strukturierte Finanzbuchhaltung ist die Grundlage für fundierte Entscheidungen und eine sichere steuerliche Planung.
Als Steuerberater übernehmen wir Ihre laufende Buchführung, sorgen für transparente Zahlen und halten Ihnen den Rücken frei – damit Sie sich auf Ihr Geschäft konzentrieren können.

Was wir im Bereich Finanzbuchhaltung
für Sie übernehmen.

Im Rahmen der laufenden Buchführung unterstützen wir Sie als Steuerberatung bei allen relevanten Aufgaben:

Welche Unterlagen
werden für die Buchführung benötigt?

Für die laufende Buchführung werden alle relevanten Belege benötigt.
Dazu gehören unter anderem:

  • Eingangs- und Ausgangsrechnungen
  • Kontoauszüge
  • Kassenbelege
  • Verträge und sonstige Nachweise

Welche Unterlagen im Detail erforderlich sind, klären wir individuell mit Ihnen.

Digitale Buchführung
– effizient und zeitsparend .

Wir setzen auf digitale Buchhaltung, um Ihre Prozesse so einfach wie möglich zu gestalten.
Belege können bequem digital übermittelt werden, Auswertungen stehen jederzeit zur Verfügung und Abstimmungen erfolgen schnell und unkompliziert.
So reduzieren Sie Ihren administrativen Aufwand und behalten jederzeit den Überblick über Ihre Zahlen.

Ihre Vorteile
mit unserer Finanzbuchhaltung

Im Rahmen der laufenden Buchführung unterstützen wir Sie bei allen relevanten Aufgaben:

Wissenswertes
zur Finanzbuchhaltung.

Die Finanzbuchhaltung umfasst alle Einnahmen und Ausgaben eines Unternehmens und bildet die Grundlage für steuerliche Auswertungen und betriebliche Entscheidungen.
Eine saubere Buchführung ist gesetzlich vorgeschrieben und sorgt dafür, dass alle steuerlichen Pflichten korrekt erfüllt werden.
Gleichzeitig liefert sie wichtige Einblicke in die wirtschaftliche Entwicklung Ihres Unternehmens.

Grundsätzlich sind Unternehmen und Selbstständige dazu verpflichtet, ihre Einnahmen und Ausgaben zu dokumentieren.
Welche Form der Buchführung erforderlich ist, hängt von der Rechtsform und dem Umfang der Tätigkeit ab.
Zur Buchführung verpflichtet sind unter anderem:

  • Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH, UG)
  • Kaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuchs (HGB)
  • Unternehmen mit bestimmten Umsatz- oder Gewinngrenzen

Kleinere Selbstständige und Freiberufler können in vielen Fällen eine vereinfachte Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) nutzen.

Welche Anforderungen für Sie gelten, klären wir gerne individuell. Kontaktieren Sie uns gerne unverbindlich

Die Kosten für die Finanzbuchhaltung richten sich nach dem Umfang der Buchführung und den gesetzlichen Vorgaben der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV).
Faktoren wie Umsatz, Anzahl der Belege und der individuelle Aufwand spielen dabei eine Rolle. Gerne geben wir Ihnen eine transparente Einschätzung für Ihre Situation.

Ja, Sie können Ihre Buchführung vollständig an uns auslagern.
Wir übernehmen alle laufenden Aufgaben und kümmern uns um die fristgerechte Abwicklung. Sie erhalten regelmäßig Auswertungen und behalten jederzeit den Überblick über Ihre Finanzen.

Die Begriffe Buchführung und Finanzbuchhaltung werden im Alltag häufig gleich verwendet.
Im Kern beschreiben beide die laufende Erfassung aller Geschäftsvorfälle eines Unternehmens. Die Finanzbuchhaltung umfasst dabei die vollständige systematische Erfassung und Auswertung dieser Daten.

Rene Bischoff von der HBS Steuerberatung aus Hamburg
René Bischoff
Buchhaltung
muss nicht kompliziert sein.

Zu Beginn klären wir in einem persönlichen Gespräch Ihre Anforderungen und den Umfang der Buchführung.

Anschließend richten wir Ihre Finanzbuchhaltung strukturiert ein und übernehmen die laufenden Aufgaben. Sie behalten jederzeit den Überblick und haben bei Fragen feste Ansprechpartner.

Lassen Sie uns Ihre Finanzbuchhaltung gemeinsam einfach und effizient gestalten.

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